Rechtsprechung
LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Honorarklage eines Fußball-Spielervermittlers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Geltendmachung von Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten durch einen Spielervermittler in Bezug auf eine evtl. Untersagung durch einen Berufsethik-Kodex; Beachtung des Beibringungsgrundsatzes bei der Überprüfung der Zulässigkeit der Klage ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Spielevermittler - Honorarklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Geltendmachung von Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten durch einen Spielervermittler in Bezug auf eine evtl. Untersagung durch einen Berufsethik-Kodex; Beachtung des Beibringungsgrundsatzes bei der Überprüfung der Zulässigkeit der Klage ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Honorarklage eines Spielervermittlers - Überschreitung des Maklerlohns
- anwalt.de (Kurzinformation)
Honorarklage eines Spielervermittlers - Überschreitung des Maklerlohns
- 123recht.net (Kurzinformation)
Honorarklage eines Spielervermittlers - Überschreitung des Maklerlohns
Papierfundstellen
- SpuRt 2011, 37
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 19.05.2006 - 17 U 162/05
Internationale Terminhandelsgeschäfte
Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Eine solche Regelung könnte einen einredeweise geltend zu machenden Anspruch des Beklagten schaffen, Forderungen nicht gerichtlich geltend zu machen ( pactum de non petendo zu Gunsten Dritter, vgl. BGH vom 18.9.1957 - Az. V ZR 209/55 - und BGH vom 26.4.2002 - Az. BLw 32/01), oder könnte als Schiedsvereinbarung zu Gunsten Dritter (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.5.2006 - Az. I-17 U 162/05, 17 U 162/05 - Abs.-Nr. 28 m.w.N.) auszulegen sein. - BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Eine solche Regelung könnte einen einredeweise geltend zu machenden Anspruch des Beklagten schaffen, Forderungen nicht gerichtlich geltend zu machen ( pactum de non petendo zu Gunsten Dritter, vgl. BGH vom 18.9.1957 - Az. V ZR 209/55 - und BGH vom 26.4.2002 - Az. BLw 32/01), oder könnte als Schiedsvereinbarung zu Gunsten Dritter (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.5.2006 - Az. I-17 U 162/05, 17 U 162/05 - Abs.-Nr. 28 m.w.N.) auszulegen sein. - BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
Rechtsmittel
Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Eine solche Regelung könnte einen einredeweise geltend zu machenden Anspruch des Beklagten schaffen, Forderungen nicht gerichtlich geltend zu machen ( pactum de non petendo zu Gunsten Dritter, vgl. BGH vom 18.9.1957 - Az. V ZR 209/55 - und BGH vom 26.4.2002 - Az. BLw 32/01), oder könnte als Schiedsvereinbarung zu Gunsten Dritter (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.5.2006 - Az. I-17 U 162/05, 17 U 162/05 - Abs.-Nr. 28 m.w.N.) auszulegen sein. - OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 157/02
Anspruch auf Provision für Vermittlung eines Fußballspielers; Spielertransfer …
Auszug aus LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Auch in anderen gerichtlichen Entscheidungen sind die Parteien offenbar von dem Grundgehalt eines jeden Jahres ausgegangen (vgl. OLG Celle vom 16.1.2003 - 11 U 157/02).